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Teilnahmebedingungen

 

Kreativ-Wettbewerb: Dein Logo für Aktiv für Lendringsen e.V..

 

 

 

Gewinne mit deiner Idee beim Kreativ-Wettbewerb 2016 von Aktiv für Lendringsen e.V.!

 

Aktiv für Lendringsen e.V. sucht mittels eines Kreativ-Wettbewerbs „Die besten Logogestaltungen für Aktiv für Lendringsen e.V.".

 

 

 

Du kannst als Einzelperson oder in einer Gruppe teilnehmen.

 

Der Wettbewerb ist, in zwei Wertungskategorien aufgeteilt.

 

- Kategorie 1: Gruppen. (Schulklassen, Schülergruppen, Jugend- und Kindergruppen, Mannschaften (Vereine), etc.)

 

- Kategorie 2: Einzelpersonen.           

 

 

 

Zu gewinnen gibt es in der Kategorie Gruppen:

 

1. Preis: Grillen in der „Arche Noah“ + 100,00 € für die Klassen-/Gruppenkasse + 50,00 € Menden-Gutschein für den Entwurf

 

2. Preis: 100,00 € für die Klassen-/Gruppenkasse

 

3. Preis: 50,00 € für die Klassen-/Gruppenkasse

 

 

 

Zu gewinnen gibt es in der Kategorie Einzelpersonen:

 

1. Preis: Menden-Gutscheine im Wert von 400,00 €

 

2. Preis: Menden-Gutscheine im Wert von 100,00 €

 

3. Preis: Menden-Gutscheine im Wert von 50,00 €

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf einen Umsetzungspreis für die beste Idee.

 

 

 

§ 1 Teilnahmeberechtigung

 

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Teilnehmer unter 18

 

Jahren nur mit gleichzeitig mitversandter, schriftlicher Zustimmung der Eltern und/oder des/der

 

gesetzlichen Vertreters (an Aktiv für Lendringsen e.V., Postfach 1155, 58694 Menden). Die

 

Mitglieder des Vorstandes, des Beirates, sowie der Arbeitsgruppe „Medien“ von  Aktiv für Lendringsen e.V. dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen. Dies gilt auch für Familienangehörige der v. g. Personen.

 

 

 

§ 2 Teilnahme

 

Eine Person oder eine Gruppe nimmt am Wettbewerb teil, indem sie eine eigens erdachte Idee inklusive des ausgefüllten Anmeldeformulars (siehe Flyer) per Post an

 

Aktiv für Lendringsen e.V.

 

Postfach 1155

 

58694 Menden

 

oder per Email an

 

info@aktiv-fuer-lendringsen.de mit dem Stichwort/Betreff „LOGO Aktiv für Lendringsen“ schickt.

 

Die Gestaltung des Logos, sowie die Aufbereitung und die Darstellung der Idee sind den Teilnehmern frei überlassen.

 

Es können zum Beispiel sowohl Bilder, Fotos, Texte oder Collagen erstellt und zur Teilnahme eingereicht werden. Die Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie durch die Teilnahme am Wettbewerb und die Anfertigung ihrer Idee und deren Darstellung die Rechte Dritter nicht verletzen.

 

Der Teilnehmer/die Teilnehmer/in sichert/sichern zu, dass die von ihm/ihr/ihnen eingesandte Idee, und deren Darstellung von ihm/ihr/ihnen selbst erstellt wurde.

 

Mit dem Einschicken einer Idee erfolgt eine Zustimmung zur Veröffentlichung auf der Seite www.aktiv-fuer-lendringsen.de.

 

Der/die Teilnehmer/in ist, bzw. die Teilnehmer sind für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben, insbesondere der Altersangabe und Adressdaten, selbst verantwortlich. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss erfolgen.

 

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme. Mit dem Einreichen der Idee akzeptiert der/die Teilnehmer/in, bzw. die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

 

 

 

§ 3 Ablauf und Durchführung

 

Nach Ablauf der Einsendefrist (vgl. § 8] wählt Aktiv für Lendringsen e.V. aus allen Teilnehmern jeweils 10 Ideen aus beiden Alterskategorien aus. Die Wertung erfolgt anhand folgender Wertungskriterien:

 

Kreativität, Zielgruppe, Umsetzbarkeit und Gestaltung.

 

Im Anschluss an die Wertung der Jury werden pro Kategorie 5 Ideen auf einer öffentlich zugänglichen Seite www.aktiv-fuer-lendringsen.de präsentiert.

 

Die Teilnehmer erkennen verbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist. Die Gewinner werden zudem im Nachgang an die Veranstaltung schriftlich benachrichtigt und können in den Medien von dem Veranstalter und den  Kooperationspartnern namentlich und mit Bild veröffentlicht werden, sofern sie hierzu eingewilligt haben.

 

 

 

§4 Gewinn

 

Die oben aufgeführten Gewinne gelten, bis auf den Umsetzungspreis (vgl. § 5), jeweils einmal.

 

Eine Barauszahlung der Gewinne, sofern nicht aufgeführt,  ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

 

Aktiv für Lendringsen e.V. übernimmt keine Gewähr und Zusicherung für die ausgelobten Preise. Dies gilt auch für die Beschreibung der Gewinne und sonstige zu den Gewinnen gemachten Angaben. Die erwähnten Preise können in ihrer Erscheinung von den in den Werbemaßnahmen zum Wettbewerb dargestellten Preisen abweichen. Soweit rechtlich zulässig, übernimmt Aktiv für Lendringsen e.V. keine Gewähr für irrtümliche Angaben oder Druckfehler im Rahmen der Beschreibung und Bewerbung des Wettbewerbs. Ferner übernimmt Aktiv für Lendringsen e.V. keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gewinnen möglicherweise entstehen.

 

 

 

§ 5 Umsetzungspreis

 

Zusätzlich zu den Gewinnen für die jeweils drei ersten Plätze, wird gegebenenfalls ein Umsetzungspreis vergeben.

 

Der Umsetzungspreis wird im Falle der Anwendung an diejenige Idee vergeben, die von allen eingereichten Projekten die meisten Stimmen der Jury (vgl. § 3) erhält. Die mit dem Umsetzungspreis versehene Idee wird durch Aktiv für Lendringsen e.V. im Anschluss an den Wettbewerb umgesetzt.

 

 

 

§ 6 Nutzungsrechte an eingesandten Inhalten

 

Der/die Teilnehmer/in, bzw. die Teilnehmer erklärt/erklären sich durch seine/ihre Bewerbung damit einverstanden, dass die von ihm/ihr/ihnen eingesandten Inhalte in allen Medien (online/offline) vom Aktiv für Lendringsen e.V. verwendet und gezeigt werden dürfen. Die Ideen werden durch Aktiv für Lendringsen e.V. geprüft und Aktiv für Lendringsen e.V. behält sich redaktionelle Änderungen der Ideenbeschreibungen vor. Aktiv für Lendringsen e.V. erhält vom Teilnehmer/von den Teilnehmern ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Idee. Ein Recht auf Veröffentlichung der Inhalte und/oder namentliche Nennung der Teilnehmer besteht nicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Aktiv für Lendringsen e.V. ist berechtigt, die Daten der Gewinner für eine Gewinnübergabe an die Kooperationspartner zu übermitteln.

 

 

 

§ 7 Personenbezogene Daten und spezielle Datenschutzbestimmungen

 

Die vom Teilnehmer/von den Teilnehmern übermittelten Daten (Name, postalische Adresse, Email-Adresse) werden von Aktiv für Lendringsen e.V. im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gespeichert und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich mit einer Email an info@aktiv-fuer-lendringsen.de widerrufen werden. Mit dem Widerruf endet die Teilnahme am Wettbewerb.

 

 

 

§ 8 Einsendeschluss und Fristen

 

Die Teilnahme ist bis zum 31. März 2016 12:00 Uhr MEZ möglich.

 

Die öffentliche Bekanntgabe der Jurywertung mit der Platzierung der besten Ideen erfolgt im Rahmen des Dorffests „Lendringsen im Frühling“ am 25. April 2016. Die Uhrzeit der Preisvergabe wird im Vorfeld auf www. aktiv-fuer-lendringsen.de bekanntgegeben.

 

 

 

§ 9 Veranstalter

 

Veranstalter des Wettbewerbs ist Aktiv für Lendringsen e.V. Postfach 1155, 58694 Menden,

 

vertreten durch

 

1.Vorsitzende

 

Petra Homberg

 

 

 

2. Vorsitzender

 

Kersten Brechmann

 

 

 

Kassierer

 

Alfred Schmidt

 

 

 

 

 

§10 Sonstiges

 

Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Aktiv für Lendringsen e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Aktiv für Lendringsen e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Wettbewerb auszuschließen.

 

Der Einsender hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder sonstige Überlassung der von ihm eingesandten Inhalte. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Aktiv für Lendringsen e.V. unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

 

 

 

§11 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Stand: 11. Februar 2016

 

 

 

Aktiv für Lendringsen e.V.